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   LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21   

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LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,54971)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2021 - 2 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,54971)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2021 - 2 Sa 6/21 (https://dejure.org/2021,54971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    KBV, Anlage K, Anlage 1 der KBV, § 5 III BetrVG, Anhang A, Anhang B der KBV, Anlage ... 2 der KBV, Anlage 2 zur KBV, § 307 BGB, § 4 Abs. 1, 3, 4 TVG, §§ 611, 611 a BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 4 TVG, § 310 Abs. 4 BGB, § 4 Abs. 4 TVG, § 362 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 308 BGB, § 309 BGB, § 4 Abs. 3, Art. 8 Abs. 2 - 4 ROM I VO, § 307 Abs. 1 BGB, Anhang B zur KBV, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 MTV, § 91a ZPO, Anlage 1 zur KBV, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 611 a BGB, § 4 Abs. 1 TVG, Art. 3 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (ROM I-VO), Art. 3 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO, Art. 3 Abs. 1 S. 2 ROM I-VO, § 8 Abs. 1 S. 1 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 1 S. 2 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 2 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 2 S. 2 ROM I-VO, § 38 Abs. 2 EStG, § 28 g SGB IV, § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG, § 4 Abs. 4 S. 1 TVG, §§ 387 ff. BGB, §§ 812 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 286, 288 BGB, § 92 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 1 ZPO, § 91 a ZPO, § 525 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    § 4 Abs. 3 TVG ( BAG 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 43; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ).

    Ob ein Arbeitsvertrag abweichende günstigere Regelungen gegenüber dem Tarifvertrag enthält, ergibt ein Vergleich zwischen der tarifvertraglichen und der arbeitsvertraglichen Regelung (sog. Günstigkeitsvergleich) ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ).

    (aa) Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen ( sog. Sachgruppenvergleich, s. nur BAG 21.04.2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 39, BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 mwN.) .

    Ein Gesamtvergleich wäre mangels einheitlicher Vergleichsmaßstäbe praktisch kaum durchführbar ( vgl. BAG 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 60; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 mwN. ).

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29; BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - BAG 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - weiterhin ErfK/Franzen 21. Aufl. TVG § 4 Rn. 40; Däubler/Deinert TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 690 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben ( BAG 17.04.2013 - 4 AZR 592/11 - Rn. 14; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29 ).

    Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30 mwN. ).

    Ist die einzelvertragliche Regelung bei objektiver Betrachtung gleich oder gleichwertig (sog. neutrale Regelung), ist sie nicht günstiger iSv. § 4 Abs. 3 TVG ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30 ).

    Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen ( BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31 ).

    Der Günstigkeitsvergleich ist erstmals in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem die normativ geltende tarifvertragliche Regelung mit der abweichenden vertraglichen Regelung kollidiert ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31 mwN. ).

    (dd) Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN ; BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43 ).

    Ist die Günstigkeit der abweichenden Regelung nicht sicher feststellbar, greift § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG nicht ein ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN.).

    Nach dem in § 4 TVG zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen gebührt den normativ geltenden Tarifverträgen Vorrang vor dem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32; ErfK/Franzen, 21. Aufl., § 4 TVG Rn. 40 ).

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - ).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht ( BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können ( BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN .).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 ).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat ( BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45 ).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind ( st. Rspr., BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN .).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 Rn. 39 ).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39 ).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind ( BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43 ).

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Es wird hinsichtlich der Einzelheiten auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18 - Bezug genommen (Bl. 375 - 409 d. A.).

    sowie 5 S. 2 - und in Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Musterentsendungsvertrages (Anlage 2 zur KBV) gemäß dem das Berufungsgericht bindenden rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgericht München vom 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18 - für unwirksam erklärt worden sind.

    (a) Tatsächlich greifen die Regelungen zum Steuerabzug in die tarifliche Bruttovergütung ein, indem sie einen zwangsweisen Abzug von dem den Mitarbeitern zustehenden Bruttoentgelt vorsehen mit dem Ziel, den bestehenden Bruttoentgeltanspruch zu einem Nettolohnanspruch zu machen ( so auch Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, Rn. 109, juris ).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf das Recht auf Gehör ist im Zweifel als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9; BGH 30.06.2011 - I ZB 37/10 -, jeweils mwN.

    Maßgebend ist daher unter Berücksichtigung der durch die gewollte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck gebrachte Wille des Erklärenden ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9 mwN. ).

    Dabei sind alle Nebenumstände mit zu würdigen, die den Empfängern - im zweiseitigen Verfahren also sowohl dem Gericht als auch dem Prozessgegner - bekannt waren oder sein mussten ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10 ).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen ( BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31 ).

    (dd) Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN ; BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43 ).

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Soll einem Vertragsinhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein ( BAG 13.05.2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 33; BAG 21.09.2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN .).

    Anhaltspunkte dafür können sich aus dem Wortlaut der Erklärung und auch aus den gesamten Begleitumständen ergeben ( BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 33 ).

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf das Recht auf Gehör ist im Zweifel als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9; BGH 30.06.2011 - I ZB 37/10 -, jeweils mwN.

    Maßgebend ist daher unter Berücksichtigung der durch die gewollte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck gebrachte Wille des Erklärenden ( BGH 24.06.2010 - I ZR 166/08 - Rn. 10; BGH 10.11.2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Tz. 9 mwN. ).

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben ( BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29; BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - BAG 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - weiterhin ErfK/Franzen 21. Aufl. TVG § 4 Rn. 40; Däubler/Deinert TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 690 ).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21
    Soll einem Vertragsinhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein ( BAG 13.05.2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 33; BAG 21.09.2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN .).
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10

    Auslegungsfähigkeit von Prozesshandlungen entsprechend der für

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